Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
Anreise Kalender
Abreise Kalender
Unterbringung:

FAQs für den Verleih des Elektroautos der Schwarzwaldregion Belchen

Was Sie wissen sollten...

1. Wer kann das Elektroauto nutzen?
Das Elektroauto steht Übernachtungsgästen, Tagestouristen und Einheimischen gegen Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis zur Verfügung. Für das Mieten des Elektroautos muss der Führerschein-besitzer mindestens 20 Jahre alt sein und seit zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der B-Klasse sein. Die Nutzung für Personen am „Begleiteten Fahren ab 17“ ist grundsätzlich nicht erlaubt.

2. Was benötige ich zum Leihen?
Zum Leihen des Elektroautos benötigt der Mieter lediglich eine gültige Fahrerlaubnis (siehe 1). Diese wird vor Ort kopiert, die Kopie zu den Unterlagen gelegt. Zudem ist eine Kaution fällig.

3. Wie hoch ist die Kaution und welche Zahlungsmittel werden akzeptiert?
Die Kaution für das Elektroauto beträgt 50,- €. Diese wird nach Abschluss des Leihvertrages in der Tourist-Information Schönau hinterlegt. Sofern das Auto in einem einwandfreien und sauberen Zustand zurück gebracht wird, erhält der Mieter des Autos sein Pfand in voller Höhe zurück. In der Tourist-Information Schönau wird lediglich Barzahlung akzeptiert. Die Mietpreise können der Preisliste entnommen werden.

4. Wie komm ich an den Autoschlüssel und wo wird das Fahrzeug übergeben?
Nach dem Abschluss eines Leihvertrages erhält der Mieter den Autoschlüssel des Renault Zoes in Form einer Chipkarte. Gemeinsam mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter geht es zur Ladestation am Rathaus. Nach einer Einweisung geht es dann auf die Straße. Der Renault muss am Übergabeort des Fahrzeuges auch wieder abgegeben und über den Tankstutzen voll aufgeladen werden (siehe Bedienungsanleitung). Der Autoschlüssel muss zudem, nach Beendigung der Leihe, persönlich wieder in der Tourist-Information Schönau zurückgegeben werden.

5. Wie kann ich das Elektroauto reservieren?
Telefonisch über die Rufnummer +49 (0) 7673 / 918130 oder mit einer einfachen eMail an reserviert der Mieter das Elektroauto der Schwarzwaldregion Belchen. Angegeben werden müssen neben dem Reservierungsdatum auch Vor- und Zuname, ein Geburtsdatum, die vollständige Wohnadresse sowie die ungefähr geplante Distanz.

6. Kann das Elektroauto immer geliehen werden?
Ja, während der Öffnungszeiten der Tourist-Information Schönau kann der Renault Zoe geliehen werden. Bei der Rückgabe sind jedoch die Öffnungszeiten der Tourist-Information unbedingt zu beachten. So kann das Elektroauto nicht spät abends, an Wochenenden oder an Feiertagen zurückgegeben werden. Eine Leihe über mehrere Tage ist, sofern keine weiteren Buchungen vorhanden, in der Regel immer möglich.

7. Wann sollte ich das Elektroauto am besten buchen?
In der Regel empfiehlt es sich so früh wie möglich das Elektroauto zu reservieren. Sofern jedoch keine weiteren Reservierungen vorliegen, kann das Elektroauto auch vor Ort gebucht und geliehen werden.

8. Wie lange muss ist das Auto mindestens nutzen?
Die Mindestnutzungsdauer beträgt zwei Stunden.

9. Was passiert, wenn ich die vorgesehene Mietdauer überschreite?
Nach Abschluss des Vertrages - und somit noch vor Fahrantritt - bezahlt der Mieter die jeweiligen Kosten. Überschreitet der Mieter die vorgesehene Mietdauer, so behält der Vermieter sich das Recht vor ggf. einen Teil der hinterlegten Kaution einzubehalten bzw. die zusätzlich entstandenen Mietkosten unmittelbar vor Ort einzufordern. Die eingeräumte Karenzzeit beträgt dabei 15 Minuten.

10. Kann ich meine Reservierung stornieren?
Bereits eingegangene Reservierungen können jederzeit storniert werden. Allerdings entstehen für Stornierungen ggf. Kosten in Höhe von 10,- €. Die Rechnung hierfür wird auf dem Postweg zugesandt.

11. Ist eine Verlängerung der Buchungszeit unterwegs möglich?
Ja, sofern keine Anschlussbuchung besteht ist dies telefonisch möglich. Die zusätzlich gebuchte Zeit wird bei der Rückgabe des Elektroautos mit dem Mieter abgerechnet.

12. Sollte ich die vorgesehene Buchungszeit aus unkalkulierbaren Gründen überschreiten, wie habe ich mich dann zu verhalten?
Sollte das Elektroauto aufgrund eines Stau, einer Panne, eines Unfalls oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen nicht rechtzeitig zurückgegeben werden, ist die Tourist-Information Schönau unverzüglich zu informieren. Dies ist zwingend notwendig, damit der Folgenutzer über die Sachlage so schnell wie möglich informiert werden kann. Wird das Fahrzeug ohne Ankündigung verspätetet zurückgebracht, so werden ggf. entstandene Kosten per Rechnung an den Mieter weitergegeben.

13. Was ist, wenn ich das Elektroauto später als eigentlich reserviert abhole?
Dies ist natürlich grundsätzlich möglich, jedoch sollte beachtet werden, dass für den Fall einer Anschlussbuchung, die geplante Mietdauer des Elektroautos verkürzt werden kann.

14. Kostet mich das Aufladen des Elektroautos etwas?
Bei Fahrantritt befindet sich das Fahrzeug i.d.R. im voll aufgeladenen Zustand. Hierfür entstehen dem Mieter ebenso wenig Kosten, wie die durch ihn getätigte Beladung des Fahrzeuges in der Talstraße nach Beendigung der Tour. Muss der Mieter während der Nutzung das Elektroauto aufladen, so hat er eventuell anfallende Ladekosten selbst und in vollem Umfang zu tragen.

15. Wie verhält es sich mit den Parkgebühren?
Der Mieter hat die Kosten für entstehende Parkgebühren in vollem Umfang zu tragen.

16. Was passiert im Falle von Geschwindigkeitsübertretungen und Verstöße gegen die STVO?
Der Mieter wird für Geschwindigkeitsübertretungen und alle anderen Verstöße gegen die STVO und deren daraus resultierten Kosten verantwortlich gemacht. Für den entstehenden Verwaltungsaufwand wird dem Mieter zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € erhoben.

17. Was passiert, wenn ich nicht ausreichend Strom getankt habe und das Fahrzeug unterwegs liegen bleibt?
Der Mieter ist für die ausreichende Aufladung des Fahrzeuges selbst verantwortlich. Abschleppkosten werden dem Mieter im Nachgang berechnet.

18. Wie verhalte ich mich im Falle eines Unfalls?
Der Mieter ist im Falle eines Unfalls dazu angehalten, den Unfallort ausreichend abzusichern, sich ggf. um verletze Personen zu kümmern und die Polizei sowie u. U. den Rettungsdienst zum Unfallort hinzuzurufen, möge der Schaden auch noch so gering sein. Anschließend ist der Mieter dazu verpflichtet, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tourist-Information Schönau über den Unfall zu informieren. Am Unfallort zu notieren sind außerdem der/die Name(n) der/des Fahrzeuglenker(s) und das/die Autokennzeichen der Gegenseite. Zudem sollte der Mieter sich bei den vor Ort erscheinenden Polizeibeamten über das polizeiliche Aktenzeichen informieren. Der Mieter hat anschließend mit den anwesenden Beamten Rücksprache zu halten, ob das Fahrzeug weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen darf oder ob es durch einen Abschleppdienst geborgen werden muss. Hinweis: Der Mieter sollte sich auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis abringen lassen. Dies könnte zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

19. Was passiert wenn das Elektroauto während der Nutzung beschädigt wird?
Im Falle eines Schadens ist die Tourist-Information Schönau umgehend zu informieren. Das Elektroauto der Schwarzwaldregion Belchen ist Vollkasko versichert. Bei einem durch den Mieter verschuldetem Schaden haftet der Mieter des Autos in Höhe der Selbstbeteiligung mit 500,00 €. Die Selbstbeteiligung wird dem Mieter zeitnah per Rechnung zugestellt. Für das Fahrzeug besteht eine gesetzliche Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit einer pauschalen Versicherungssumme von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (höchstens 10 Mio. Euro je geschädigte Person). Zusätzlich ist das Elektroauto mit einer Vollkasko- und einer Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung versichert. Sollte es zu einem Schaden am Fahrzeug kommen, der durch den Mieter verursacht wurde, ist von diesem eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 € zu zahlen. Die Selbstbeteiligung kann hierbei nicht reduziert werden. Die Versicherung des Fahrzeugs ist im Mietpreis bereits enthalten.

20. Was mache ich, wenn das Fahrzeug bereits bei der Übernahme einen Schaden aufweist?
Bei der Rückgabe des Autos durch den Vormieter, wird der Zustand des Fahrzeuges auf Sauberkeit und Schäden geprüft. Diese werden dokumentiert und dem Verursacher in Rechnung gestellt. Sollte der Mieter bei der Übergabe Schäden oder Mängel am Mietwagen feststellen, so ist der Vermieter vor Fahrantritt trotzdem darüber umgehend zu informieren.

21. Können auch andere Personen während der Mietdauer des Elektroautos das Fahrzeug nutzen?
Für die Nutzung des Elektroautos sind nach Prüfung der Fahrlizenz ausschließlich die im Mietvertrag festgehaltenen Personen berechtigt. Alle weiteren Personen sind nicht berechtigt das Elektroauto zu lenken. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist es ebenfalls strengstens verboten am Straßenverkehr teilzunehmen und das Elektroauto zu steuern. Personen unter 18 Jahren, die am „Begleiteten Fahren ab 17“ teilnehmen, dürfen das Fahrzeug grundsätzlich nicht fahren.

22. Ich habe im Auto einen Gegenstand vergessen. Wie erhalte ich diesen wieder zurück?
Sofern Sie bemerken, dass Sie einen Gegenstand im Elektroauto vergessen haben, wenden Sie sich bitte an die Tourist-Information Schönau. Sobald der vermisste Gegenstand gefunden wird, kann dieser in der Tourist-Information abgeholt werden. Ggf. wird dem Mieter der verlorene Gegenstand zugesendet. Die Versandkosten sind hierbei vom Mieter zu tragen. Die Schwarzwaldregion Belchen übernimmt jedoch keine Haftung für Gegenstände, die bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurückgelassen wurden.

23. Was mache ich wenn ich Fundsachen vom Vormieter finde?
Sollte der Mieter im Elektroauto Fundsachen vorfinden, so geben Sie diese bitte bei der Tourist-Information Schönau ab. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schwarzwaldregion Belchen werden dann versuchen den Vormieter zu kontaktieren.

24. Darf ich im Auto rauchen?
Im Auto gilt striktes Rauchverbot. Sollte der Mieter dennoch im Auto rauchen, so ist die Schwarzwaldregion Belchen dazu berechtigt bei Nichteinhaltung dem Mieter 150,- € Reinigungskosten zu berechnen.

25. Wie hat das geliehene Elektroauto bei der Rückgabe auszusehen?
Das Elektroauto muss bei der Rückgabe in dem Zustand sein, wie es der Mieter vorgefunden hat. Dies gilt für Schäden ebenso wie für die Sauberkeit am und im Auto. Sollte das Auto im Innen- oder Außenbereich arg verschmutzt sein, so behält sich der Vermieter das Recht vor, einen Teil der hinterlegte Kaution (i.d.R. 30,- €) einzubehalten oder dem Mieter eine Rechnung auszustellen.

26. Wo befinden sich in der Schwarzwaldregion Belchen Ladesäulen?
In der Schwarzwaldregion Belchen gibt es zwei Ladesäulen für Elektroautos. Eine befindet sich am Schwimmbadparkplatz in Schönau, die zweite Ladesäule beim Rathaus in der Talstraße, ebenfalls in Schönau. Für das Navi kann ich folgende Adressen eingeben:
E-Ladesäule Schwimmbadparkplatz: Friedrichstraße 54, 79677 Schönau im Schwarzwald
E-Ladesäule Talstraße 22, 79677 Schönau im Schwarzwald
Sollten beide Ladestationen voll belegt sein, so gibt es eine weitere Möglichkeit auf dem Parkplatz der EWS am Haupteingang.

27. Kann jedermann die Ladesäulen mit seinem Elektroauto nutzen?
Ja, an den Ladesäulen in Schönau kann ich nicht nur das Elektroauto der Schwarzwaldregion Belchen aufladen, sondern auch mein eigenes Auto.

28. Welche Steckertypen sind kompatibel mit den Ladesäulen?
Mit den Ladesäulen am Schwimmbadparkplatz und in der Ledergasse ist der Steckertyp 2 (EN 62196 Typ 2) kompatibel. Der Steckertyp 2 ist die Bezeichnung für den Steckertyp, der in Europa für die Ladung von Elektrofahrzeugen an Ladesäulen im Januar 2013 von der Europäischen Kommission als Standard festgelegt wurde. Außerdem kann auch der Steckertyp Schuko (230 Volt Stecker) an die Ladesäule angeschlossen werden.

29. Kann der Tesla auch an den Ladesäulen aufgeladen werden?
Der Tesla kann, sofern kein weiteres Ladekabel vorhanden, in der Regel nicht an die Ladesäulen in der Talstraße und auf dem Schwimmbadparkplatz angeschlossen werden. Sofern der Besitzer allerdings ein weiteres Ladekabel mit dem Steckertyp 2 besitzt, kann auch der Tesla an den Ladesäulen angeschlossen werden. Jedoch ist mit einer deutlich längeren Ladezeit zu rechnen.

30. Was kostet mich das Aufladen meines Elektroautos an den beiden Ladesäulen in Schönau?
Der Preis hängt von der Uhrzeit, der Dauer und der Art des Ladevorgangs ab. Die aktuellen Preise werden Ihnen in den bekannten E-Mobility- Apps angezeigt. Weitere Infos auch über den Betreiber, die EWS, unter: https://www.ews-schoenau.de/mobilitaet/ews-ladekarte/

31. Verfügt der Wagen über eine Vignette für Österreich und die Schweiz?
Nein, am Elektroauto sind keine Vignetten für Österreich und die Schweiz angebracht.

Stand: 01.12.2022
Druckfehler, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Die FAQs zum Download: