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Die Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben - Änderungen zum 01.01.2025 aufgrund des IV. Bürokratieentlastungsgesetz

Anmeldung beim Check In in Gastbetrieben auch weiterhin notwendig

Liebe Gäste,

im September 2024 hat der Deutsche Bundestag abschließend dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt, am 18. Oktober 2024 bestätigte der Bundesrat das Gesetz. So sind zum 01.01.2025 Änderungen im Bundesmeldegesetz vorgenommen worden. Die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. § 29-30 Bundesmeldegesetz (BMG) entfällt für deutsche Staatsangehörige, für ausländische Gäste bleibt sie weiterhin bestehen.
Jedoch sind zur Tourismusfinanzierung sowie zusätzlich im Schwarzwald zur Ausstellung der KONUS Gästekarte auch weiterhin personenbezogene Daten durch den Gastgeber / die Gastgeberin zu erheben. Grundlage hierfür sind die kommunalen Satzungen zu Kur- und Tourismusabgaben (Kurtaxe-Satzungen) sowie das Beherbergungsstatistikgesetz (für Betriebe ab 10 Betten). Dadurch ist auch weiterhin das Ausfüllen eines Meldescheins notwendig. Bei Verweigerung der Angaben kann der Gastgeber / die Gastgeberin vom eigenen Hausrecht Gebrauch machen.

Wir bitten um Verständnis und stehen Ihnen für Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team der Schwarzwaldregion Belchen

Erhebung der Kurtaxe

Die neun Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald (Aitern, Böllen, Fröhnd, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden) erheben zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung und Unterhaltung zu Kur- und Erholungszwecken sowie zur Gästebetreuung bereitgestellte Einrichtungen eine Kurtaxe. Maßgebend hierfür sind die aktuellen Satzungen, einzusehen auf der jeweiligen Gemeindehomepage.
Befreiungen der Kurtaxe erfahren Sie aus den örtlichen Kurtaxesatzungen. (Änderungen vorbehalten, Stand Januar 2022)

Der Tourismusbeitrag (Kurtaxe) beträgt je Person und Aufenthaltstag ganzjährig:
(Änderungen vorbehalten, Stand Januar 2022)
Kinder bis einschließlich dem 6. Lebensjahr sind von der Kurtaxe befreit (bis zum 6. Geburtstag), ebenso Gäste, die sich beruflichen Gründen in der Schwarzwaldregion Belchen aufhalten. Letztere erhalten aber dafür keine KONUS Gästekarte.
Gäste mit einem Behinderungsgrad von 100 Prozent sind grundsätzlich von der Kurtaxe befreit. Dies gilt auch für deren Begleitperson. Gäste mit einem Behinderungsgrad zwischen 60 und 99 Prozent erhalten eine Ermäßigung von 50 Prozent.
Der An- und Abreisetag wird bei der Berechnung der Kurtaxe als ganzer Tag gewertet.

Die Kurtaxe Satzung zum Download